„Hallo Mama und Papa, dies ist meine neue Handynummer.“ So beginnen Whatsapp-Chats, an deren Ende Eltern oft tausende Euro an Betrüger überweisen.
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Dieses Video ist eine Auskopplung aus der Sendung vom 17. Mai 2022. Ganze Marktcheck-Folgen inkl. Untertitel in der Mediathek: http://x.swr.de/s/13zv
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Seit Monaten häufen sich im Südwesten die Meldungen einer neuen Betrugsmasche. Die Betrüger handeln vergleichbar zum sogenannten „Enkeltrick“, agieren aber via WhatsApp.
TÄTER AGIEREN IN FALSCHEM NAMEN
Die Täter wählen ihre Opfer gezielt aus – sie suchen nach Eltern, deren Kinder im Ausland leben. Denn die Kriminellen agieren im Namen der Kinder: Sie kontaktieren die Verwandten unter einer neuen, unbekannten Nummer. Angeblich, weil die alte Nummer nicht mehr funktioniert oder das Handy kaputtgegangen sei. Anschließend bitten sie die Opfer um Geld – man habe Rechnungen zu bezahlen und die eigene EC-Karte funktioniert im Ausland noch nicht oder man sei schlichtweg bankrott. Häufig gehen die Täter sehr professionell vor: Sie versenden täuschend echt wirkende Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen unterschiedlicher Handelsketten und bleiben im Kontakt mit den Eltern, die den Betrügern oft glauben – und überweisen.
„Das perfide ist letztendlich, dass man sich ins Vertrauen schleicht und eine Identität eines Familienangehörigen, eines Freundes übernimmt“, so Harald Schmidt von der polizeilichen Kriminalprävention.
UNBEDINGT ANGABEN ÜBERPRÜFEN
Um selbst nicht Opfer einer solchen Masche zu werden, sollte man die Informationen aus dem Chat sorgfältig überprüfen. Rufen Sie zuerst die „alte“ Nummer ihres Kindes an. Wenn das nicht klappt, bitten Sie den Kontakt um eine Sprachnachricht oder einen Anruf – so können Sie die Stimme und damit die Identität verifizieren. Ein weiteres Indiz für einen Betrug können Rechtschreibfehler in den zugesendeten Rechnungen sein. Achten Sie auf Umlaute: häufig fehlen „ä“-, „ü“- bzw. „ö“-Punkte - diese gibt es in den meisten Sprachen schließlich nicht. Auch Ausdrucksfehler sollten Sie stutzig machen, denn aus dem Ausland agierende Täter arbeiten häufig mit Übersetzungsprogrammen, weshalb die Übersetzungen daher nicht selten fehlerhaft sind. Ist beispielsweise ein „Preistrager“ anstelle eines „Empfänger“ oder dem „Kontoinhaber“ genannt, sollten Sie skeptisch werden. Ebenso fehlt den „offiziellen“ Zahlungsdokumenten oftmals die Anrede. Denn die Betrüger kennen den vollen Namen ihrer Opfer meist nicht – verzichten daher komplett auf eine namentliche Anrede.
Autor: Weber, Wolfgang / Hirl, Barbara
Bildquelle: Colourbox
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