Die Abgeordneten des Bundestages haben am Freitag, 18. Oktober 2024, den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht beraten. Damit sollen Betreiber von Ladesäulen für E-Autos und Stromspeichern von Bürokratie und Steuerpflichten entlastet werden. Weil in der namentlichen Abstimmung statt der erforderlichen 367 Stimmen lediglich 232 Abgeordnete ihr Votum abgegeben hatten, war somit die Beschlussfähigkeit des Bundestages nicht gegeben und es wurde nicht über den Gesetzentwurf abschließend abgestimmt. Nach der Geschäftsordnung ist der Bundestag beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner 733 Mitglieder im Plenum anwesend sind.
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