Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juni 2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung bei Enthaltung der AfD-Fraktion angenommen. Zuvor hatte der Bundestag einen Änderungsantrag der Unionsfraktion zum Gesetzentwurf abgelehnt. Dafür stimmten nur die Antragsteller, die AfD-Fraktion enthielt sich.
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