In der Schweiz ist eine Versicherung bei
einer Krankenkasse obligatorisch. Für diese
Krankenversicherung bezahlt man eine
Krankenkassenprämie. Die Prämie ist also
der Preis der Versicherung. Dieser wird
normalerweise monatlich an die Krankenkasse
bezahlt. Die Krankenkasse deckt
dafür die notwendigen medizinischen Behandlungen.
Die Krankenkasse finanziert
jedoch nicht jede Behandlung vollständig
aus der eigenen Kasse:
Ambulante Behandlungen werden vollständig
über die Krankenkasse finanziert.
An den Behandlungskosten für stationäre
Behandlungen beteiligen sich
auch die Kantone. Stationär bedeutet,
dass die Person im Spital übernachtet.
Hier übernimmt der Kanton mindestens
55 Prozent der Kosten.
Bei den Kosten für die Pflege (z. B. im
Altersheim) beteiligen sich die Kantone
mit ungefähr 46 Prozent der Kosten.
Das Parlament hat eine Änderung des
Bundesgesetzes über die Krankenversicherung
(KVG) beschlossen, um die Finanzierung
der Gesundheitsleistungen
einheitlich zu machen. Dagegen wurde
das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen
wir nun darüber ab.
00:09 Ausgangslage
00:41 Was würde sich ändern?
02:31 Argumente der Befürworter/-innen
03:04 Argumente der Gegner/-innen
03:37 Wie muss ich abstimmen?
MEHR ZUR VORLAGE EINFACH, VERSTÄNDLICH & NEUTRAL
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