Als Betreiber einer Ladestation in Deutschland profitierst du vom Paragraphen 14a des EnWG. Wie? Das erklären wir dir in diesem Video! #goe #14aenwg
▬ Inhalte des Videos ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
00:00 - 00:15: Intro - § 14a EnWG
00:16 - 01:39: Paragraph 14a EnWG
01:40 - 02:05: Wie profitierst du als Wallbox-Betreiber?
02:06 - 02:34: 14a EnWG: Modell Pauschale Netzentgeldentlastung
02:35 - 03:06: 14a EnWG: Modell Prozentuelle Netzentgeldentlastung
03:07 - 03:33: Welches Modell ist das Richtige für dich?
03:44 - 04:40: Weitere Tipps zu Paragraph 14a EnWG
▬ § 14a Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Durch die Gesetzesänderung des Paragraphen 14a des EnWG, die am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, sind Netzbetreiber nun dazu ermächtigt, bei einer möglichen Überlast des Stromnetzes, die Leistung aller steuerbaren Geräte, also Wärmepumpen, Klimaanlagen oder eben auch Wallboxen, die mehr als 4,2 Kilowatt beziehen und nach dem ersten Januar 2024 in Betrieb genommen wurden temporär herunterzuregeln.
Wallboxen dürfen dabei auf eine Leistung von mindestens 4,2 kW reduziert werden. Wärmepumpen oder Klimaanlagen dürfen nicht mehr als 40 % ihrer maximalen Leistung verbrauchen.
Keine Angst: Dein Ladevorgang wird dadurch in der Regel nicht merkbar beeinträchtig. Es geht hier rein um eine temporäre Vorsichtsmaßnahme, falls es zu einer lokalen Überlastung des Stromnetzes kommt, um dessen Stabilität zu gewährleisten. Sofern der Netzbetreiber vorausschauend den Netzausbau vorantreibt, sollte dies selten oder gar nicht passieren. Sollte es bei dir dennoch häufiger zu einer Steuerung der Wallbox kommen, muss der Netzbetreiber Maßnahmen setzen.
▬ Wie profitierst du als Wallbox Betreiber davon? ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Zunächst kann der Netzbetreiber die Installation einer Wallbox mit 22 kW im Grunde nicht mehr ablehnen, da diese ja durch ihn gesteuert werden kann. Doch noch besser ist, dass es sich für dich auf längere Zeit auch finanziell bezahlt macht.
Dafür, dass der Netzbetreiber die Ladeleistung deiner Wallbox herunterregeln kann, erhältst du als Ausgleich eine Reduktion deines Netzentgelts, welche du auf der Stromrechnung spüren wirst.
▬ Paragraph 14a EnWG - Zwei Modelle ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
➡️ Pauschale Netzentgeldentlastung
Diese ist das Standard-Modell und gilt automatisch für alle Wallboxen, die vom Installateur beim Netzbetreiber angemeldet und ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wgeltenPaurden. Du erhältst je nach Region pro Jahr rund 110 bis 190 € gutgeschrieben. Du musst nichts tun, außer deine jährliche Stromabrechnung abzuwarten. Der Rabatt ist dann dort für dich ersichtlich.
➡️ Prozentuale Netzentgeldentlastung
Diese Art der Entlastung ist möglich, wenn du einen separaten Stromzähler für die Wallbox hast. Du erhältst einen eigenständigen Stromtarif, bei dem bereits die reduzierten Netzentgelte berücksichtigt sind. Die Reduktion des Netzentgeltes beträgt circa 60 Prozent.
Wie bereits erwähnt, gilt automatisch das Modell 1, also die pauschale Reduzierung des Netzentgeltes. Willst du zur prozentualen Netzentgeldentlastung wechseln, weil du z. B. einen separaten Zähler hast, musst du das beim Energielieferanten in Auftrag geben.
▬ Welches Modell ist das Richtige für dich? ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Ich empfehle dir Modell 1, wenn dein Stromverbrauch generell gering ist oder dein Elektroauto erst in ein paar Monaten geliefert wird, du die Wallbox aber schon installieren möchtest. Wenn du aber richtig viel fährst und auch zu Hause sehr viele Kilowattstunden in deine Batterie lädst, dann solltest du Modell 2.
Und hast du eine Wallbox, die bereits vor Januar 2024 in Betrieb genommen und angemeldet wurde. Dann genießt du Bestandsschutz. Wenn du aber von den finanziellen Vorteilen der Steuerbarkeit profitieren möchtest, kannst du nach Rücksprache mit dem Netzbetreiber eine Anpassung vornehmen. Berücksichtige hier aber auch die Zusatzkosten für den Rundsteuerempfänger bzw. die Steuerbox des Netzbetreibers, ohne die die Steuerung nicht funktioniert.
Beachte, dass sich nicht jede in Europa erhältliche Ladestation netzdienlich über den vorgeschriebenen Rundsteuerempfänger bzw. die Steuerbox steuern lässt und somit auch nicht mehr in Deutschland installiert werden darf.
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